Zum Inhalt springen

Sicherheit

Sicherheit, Datenschutz und Mitbestimmung, einschließlich der offenen Punkte.

Diese Seite beschreibt den Stand der Entwicklung. Was noch nicht umgesetzt ist, steht hier im Futur, und was fehlt, steht weiter unten.

Wir behaupten keine Zertifizierung, die wir nicht haben.

Technische und organisatorische Maßnahmen

Stand der Umsetzung

  • Verarbeitung und Speicherung in der EUvorgesehen
  • Vertrag nach Art. 28 DSGVOvor der ersten Verarbeitung
  • Rollen- und Rechtekonzeptim Aufbau
  • Externer Penetrationstestoffen
  • Zertifizierung nach ISO/IEC 27001nicht vorhanden

Was hier nicht steht, sagen wir auf Anfrage ebenso klar. Der Stand wird mit jeder Änderung nachgeführt.

Datenschutz

Verarbeitung, Speicherung, Rechte

Die Grundzüge sind entschieden, bevor die erste produktive Belegschaftsdatei angefasst wird. Das ist kein Nachweis, sondern eine Zusage.

01

Verarbeitung und Speicherung in der EU

QualiShift wird in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union laufen. Wird für einen Teilbereich ein Dienstleister außerhalb der EU nötig, steht er samt Rechtsgrundlage im Verzeichnis der Unterauftragsverarbeiter, bevor er eingesetzt wird.

02

Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO

Das Unternehmen ist Verantwortlicher, QualiShift Auftragsverarbeiter. Anlagen des Vertrags werden die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die Unterauftragsverarbeiter, die Weisungsbindung und die Löschpflicht nach Vertragsende sein.

03

Rollen- und Rechtekonzept

Zugriff entsteht aus einer Rolle, nicht aus einer Position in der Hierarchie. Beschäftigte sehen ihre eigenen Daten, Fachbereiche ihren Bereich, der Betriebsrat die aggregierten Unterlagen. Administrative Rechte bleiben getrennt.

04

Löschkonzept

Gelöscht wird, sobald der Zweck entfällt: Teilnahmedaten nach Ablauf der Nachweisfristen, Analysedaten mit dem Ende des Vorhabens, Zugänge mit dem Ausscheiden. Backups laufen mit kürzerer Frist aus.

Datenminimierung

Welche Daten wirklich gebraucht werden

Die kürzeste Sicherheitsmaßnahme ist die Datenart, die gar nicht erst erhoben wird.

Die zweite Spalte ist der eigentliche Punkt. Ein System, das Entgelt, Beurteilung und Lernverhalten in einem Datensatz zusammenführt, wird zu einer Überwachungseinrichtung, ganz gleich wie es gemeint war.

6

Wird gebraucht

Datenarten

  • Bereich, Standort und Schicht
  • Zuordnung zu einem Rollencluster
  • Heutiger Kompetenzstand auf Ebene der Rolle
  • Formale Nachweise, soweit für die Zulassung nötig
  • Teilnahme-, Termin- und Abschlussstatus
  • Ein Kontaktweg für die Einladung

6

Wird nicht erhoben

Datenarten

  • Entgelt und Entgeltgruppe
  • Leistungsbeurteilung und Potenzialeinschätzung
  • Gesundheits- und Abwesenheitsdaten
  • Einschätzung zum Kündigungsrisiko
  • Nutzungsprofile über Lernzeit und Klickverhalten
  • Freitextbewertungen von Vorgesetzten

Datenmodell

Rollenebene und Personenebene sind getrennt

Die Analyse arbeitet auf der Rollenebene. In dieser gesamten Kette kommt kein Name vor. Die Personenebene beginnt erst bei der Einladung zu einer konkreten Maßnahme.

Diese Trennung ist eine Frage des Datenmodells, nicht nur der Zugriffsrechte. Ein Bericht auf der Rollenebene bleibt aussagekräftig, auch wenn niemand die Personen dahinter einsehen darf. Genau das ist die Unterlage, die der Betriebsrat braucht.

Rollenebene, ohne Personenbezug

  1. Vorhaben und betroffene Bereiche
  2. Rollencluster mit Kopfzahl
  3. Heutiges und zukünftiges Tätigkeitsprofil
  4. Kompetenzlücke und Lernpfad
  5. Programmvorschlag und Kohortengröße

Personenebene, erst ab der Einladung

  1. Einladung zu einer konkreten Kohorte
  2. Anmeldung, Zulassung und Freistellung
  3. Teilnahme- und Abschlussstatus
Industrieroboterarm in einer blau ausgeleuchteten Fertigung

Mitbestimmung

Was das Betriebsverfassungsgesetz hier verlangt

Wer eine Qualifizierungswelle plant, berührt mehrere Beteiligungsrechte gleichzeitig, und zwar früher, als die meisten Projektpläne es vorsehen.

§ 92 BetrVG

Unterrichtung über die Personalplanung

Unterrichtung über die Personalplanung einschließlich der Berufsbildung, rechtzeitig, umfassend und anhand von Unterlagen. Rechtzeitig heißt vor der Entscheidung.

Folge für die ArbeitDiese Unterlage entsteht als Nebenprodukt der Analyse: Bereiche, Rollencluster mit Kopfzahl, verändertes Tätigkeitsprofil und Bildungsbedarf, mit Datum und Herkunft.

§ 96 Abs. 1 BetrVG

Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs

Auf Verlangen des Betriebsrats hat der Arbeitgeber den Berufsbildungsbedarf zu ermitteln und Fragen der Berufsbildung mit ihm zu beraten.

Folge für die ArbeitDie Ermittlung ist damit keine freiwillige Fleißarbeit, sondern eine Pflicht, die der Betriebsrat auslösen kann. QualiShift macht sie wiederholbar statt einmalig.

§ 97 Abs. 2 BetrVG

Mitbestimmung bei veränderten Tätigkeiten

Ändert sich die Tätigkeit der Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitgebers und reichen die beruflichen Kenntnisse nicht mehr aus, bestimmt der Betriebsrat bei der Einführung von Berufsbildungsmaßnahmen mit.

Folge für die ArbeitDer Kernfall eines Transformationsvorhabens und der wichtigste Paragraf auf dieser Seite. Qualifizierung ist dann mitbestimmungspflichtig, nicht bloß beratungspflichtig.

§ 98 BetrVG

Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen

Mitbestimmung bei der Durchführung, dazu ein Vorschlagsrecht des Betriebsrats für die Teilnahme von Beschäftigten.

Folge für die ArbeitDie Mitbestimmung endet nicht bei der Frage, ob geschult wird. Eine Kohortenliste ohne den Betriebsrat ist angreifbar, auch wenn sie fachlich richtig ist.

§ 94 BetrVG

Personalfragebogen und Beurteilungsgrundsätze

Personalfragebogen und allgemeine Beurteilungsgrundsätze bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats.

Folge für die ArbeitWir sagen offen, was viele auslassen: Ein Kompetenzprofil je Beschäftigtem fällt sehr wahrscheinlich darunter. Der Weg dahin ist eine Betriebsvereinbarung, keine enge Auslegung.

§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Technische Überwachungseinrichtungen

Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung bestimmt sind. Nach ständiger Rechtsprechung genügt die objektive Eignung.

Folge für die ArbeitWeil die Eignung genügt und nicht die Absicht, ist jede Software mit Lernfortschritt je Person im Zweifel erfasst. Wir behandeln das als gegeben.

Was daraus für das Produkt folgt

Unterlagen entstehen aus der Analyse. Die Unterlage nach § 92 BetrVG kommt aus derselben Rechnung wie der Programmvorschlag, nicht aus einer Nachtschicht vor der Sitzung.

Keine Bewertung von Personen. Keine Eignungsnote, keine Rangfolge, kein Score. Verglichen werden die Anforderungen einer Zielrolle mit dem Stand einer Gruppe.

Die unbequeme Hälfte sagen wir mit. Sobald ein Kompetenzprofil je Beschäftigtem geführt wird, ist die Zustimmung nach § 94 BetrVG der wahrscheinliche Fall.

Was eine Betriebsvereinbarung sinnvoll regelt

  • Zweck der Verarbeitung und ausdrückliche Zweckbindung
  • Abschließende Liste der verarbeiteten Datenarten
  • Rollen, Zugriffsrechte und wer sie vergibt
  • Mindestgrößen für Auswertungen
  • Verbot der Verhaltens- und Leistungskontrolle
  • Verfahren für neue Auswertungen
  • Löschfristen nach dem Ende des Vorhabens
  • Laufzeit, Kündigung und Umgang mit den Daten danach

Diese Liste ersetzt keine Rechtsberatung und keinen Mustertext. Sie beschreibt die Punkte, die in Gesprächen mit Betriebsräten zuerst kommen.

EU AI Act

Ein Dokumentationswerkzeug ist kein System, das über Menschen entscheidet

QualiShift dokumentiert und ordnet zu. Es schlägt keine Kündigung vor, bewertet keine Leistung, trifft keine Auswahl unter Bewerbungen und steuert keine Beförderung.

Ob und in welchem Umfang die KI-Verordnung für einen konkreten Einsatz greift, hängt vom Zuschnitt beim Kunden ab. Wir ordnen uns deshalb keiner Risikoklasse zu, sondern klären die Einstufung im Einzelfall und dokumentieren sie.

Was wir unabhängig von der Einstufung zusagen

  • Offenlegung der verwendeten Klassifikationen und Regeln
  • Nachvollziehbarkeit jeder Zuordnung bis zur Quelle
  • Eine menschliche Entscheidung, wo es um eine Person geht
  • Protokollierung von Änderungen an Profilen und Auswertungen
  • Kein Training von Modellen mit Kundendaten für andere Kunden

Offene Punkte

Was heute noch nicht steht

Vier Dinge fehlen, und es ist billiger, sie hier zu lesen als in der zweiten Sicherheitsprüfung zu entdecken.

Keine Zertifizierung
Wir besitzen keine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 und behaupten auch keine. Verlangt Ihre Beschaffung eine, ist das eine Anforderung, über die wir reden.
Penetrationstest noch offen
Ein Test durch einen externen Dienstleister ist vorgesehen, bevor produktive Beschäftigtendaten verarbeitet werden. Das Ergebnis legen wir Kunden auf Anfrage offen.
Unterlagen im Entstehen
Verarbeitungsverzeichnis, Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen und ein Gerüst für eine Betriebsvereinbarung entstehen mit den ersten Partnerunternehmen.
Keine Förderberatung
Wir prüfen keine Förderfähigkeit nach § 82a SGB III, stellen keine Anträge und bewerten keine Ansprüche. Der Paragraf steht hier nur als Beleg, dass der Gesetzgeber das Problem anerkennt.

Nächster Schritt

Fragen zu Sicherheit, Datenschutz oder Beteiligung?

Schreiben Sie uns, gern mit dem Fragenkatalog Ihrer IT-Sicherheit. Wir antworten schriftlich und sagen dazu, was wir noch nicht belegen können.

E-Mail: hello@qualishift.de