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Was wir schreiben, und die Quellen, auf denen es aufsetzt.
Wir erfinden keine eigene Kompetenztaxonomie und keine eigene Rechtslage. Beides gibt es bereits, öffentlich und besser gepflegt.
Alle Verweise führen zur Primärquelle. Wir spiegeln keine Inhalte und geben keine fremden Texte als eigene aus.
Dreizehn Beiträge, neunundzwanzig Quellen
Diese Seite sammelt das Material, das wir benutzen.
Eigene Beiträge
13 Beiträge
Klassifikation und Kompetenzraster
4 Quellen
Recht und Mitbestimmung
21 Quellen
Zahlen und Studien
4 Quellen
Die Beiträge sind aus den Primärquellen gearbeitet, nicht aus Zusammenfassungen.
Eigene Beiträge
- Abschluss oder Teilnahmebescheinigung: was das Berufsbildungsgesetz aus einem Lernpfad macht
§ 1 BBiG trennt Anpassungsfortbildung, höherqualifizierende Berufsbildung und Umschulung. Nur die zweite Spur führt zu einem geregelten Abschluss, mit Mindestumfängen von 400, 1 200 und 1 600 Stunden. Woran Sie erkennen, in welcher Spur ein Lernpfad läuft.
- DGUV Information 209-093: die vier Stufen hinter der „Fachkraft für Hochvolttechnik“
Wer in der Fertigung an Hochvoltsystemen arbeitet, braucht eine von vier Qualifikationsstufen. Welche, entscheidet die Tätigkeit. Der Mindestumfang hängt an der Vorbildung: 100, 48 oder 24 Unterrichtseinheiten für dieselbe Stufe 2E.
- § 106 BetrVG: der Wirtschaftsausschuss ist der zweite Adressat Ihrer Umstellung
Ab mehr als 100 ständig Beschäftigten im Unternehmen ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. § 106 Absatz 2 verlangt, ihn rechtzeitig und mit Unterlagen zu unterrichten und die Auswirkungen auf die Personalplanung darzustellen. Versäumt, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
- Nach der Kohorte kommt die Versetzung: § 99 BetrVG und die Frist von einer Woche
Wer nach der Qualifizierung in die Zielrolle wechselt, wird in der Regel versetzt im Sinne des § 95 Absatz 3 BetrVG: ein anderer Arbeitsbereich, länger als einen Monat. Dann verlangt § 99 vor jeder einzelnen Versetzung die Zustimmung des Betriebsrats.
- Künstliche Intelligenz im BetrVG: der Sachverständige, dessen Erforderlichkeit im Gesetz steht
§ 80 Absatz 3 Satz 2 BetrVG erklärt die Hinzuziehung eines Sachverständigen für erforderlich, sobald der Betriebsrat die Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz beurteilen muss. Verhandelbar bleiben Person, Umfang und Vergütung, nicht das Ob.
- Artikel 4 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025, und seit Juli 2026 in neuer Fassung
Die Verschiebung auf den 2. Dezember 2027 betrifft Kapitel III. Artikel 4 steht in Kapitel I, kennt keine Risikoklasse und trifft Betreiber wie Anbieter. Die Verordnung (EU) 2026/1744 hat ihn neu gefasst und dabei abgeschwächt.
- Artikel 86 der KI-Verordnung: wer die Erläuterung schuldet, und seit wann
Seit dem 2. August 2026 kann eine betroffene Person vom Betreiber eine klare und aussagekräftige Erläuterung verlangen. Anders als Artikel 22 DSGVO setzt Artikel 86 keine ausschließlich automatisierte Entscheidung voraus, und die Pflicht trifft das Unternehmen, nicht den Anbieter.
- Eine Umstellung ohne eine einzige Entlassung ist trotzdem eine Betriebsänderung
§ 111 Satz 3 Nummern 4 und 5 BetrVG erfassen grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation und grundlegend neue Arbeitsmethoden. Ein Personalabbau ist dafür nicht nötig. Dahinter steht § 113 BetrVG mit dem Maßstab des § 10 KSchG.
- § 81 Absatz 4 BetrVG: das Gespräch, das Sie jedem einzelnen Beschäftigten schulden
Derselbe Tatbestand, der nach § 97 Absatz 2 BetrVG die Mitbestimmung auslöst, löst nach § 81 Absatz 4 Satz 2 eine Erörterung mit jeder betroffenen Person aus. Und diese Person darf ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen.
- Wann ein Kompetenzsystem unter die Hochrisiko-Regeln der KI-Verordnung fällt
Anhang III Nummer 4 Buchstabe b der KI-Verordnung entscheidet über die Einstufung anhand eines einzigen Merkmals: ob das System Menschen nach persönlichen Eigenschaften zuordnet. Was das für ein Qualifizierungssystem bedeutet, und ab wann.
- § 82 SGB III: Die Schwellen, an denen die Förderung betrieblicher Weiterbildung hängt
Mehr als 120 Stunden, in der Regel zwei Jahre Abstand, und ein Arbeitgeberanteil, der sich nach der Betriebsgröße staffelt. Was im Gesetz steht, und warum eine Betriebsvereinbarung den Anteil senkt.
- Die Unterlage nach § 92 BetrVG: Was hineingehört, und das Bußgeld dahinter
§ 92 BetrVG verlangt die Unterrichtung über die Personalplanung anhand von Unterlagen, rechtzeitig und umfassend. Wer das versäumt, begeht nach § 121 BetrVG eine Ordnungswidrigkeit von bis zu 10.000 Euro.
- § 92a BetrVG: Was der Betriebsrat vorschlagen darf, und was Sie dann schulden
Der Betriebsrat kann Qualifizierung zur Beschäftigungssicherung vorschlagen. Mitbestimmen darf er dabei nicht. Ab 100 Beschäftigten schulden Sie aber eine schriftliche Begründung, wenn Sie ablehnen.
Worauf das aufsetzt
Wir spiegeln keine Inhalte und geben keine fremden Texte als eigene aus. Diese neunundzwanzig Quellen tragen die Beiträge oben und das Datenmodell dahinter.
Klassifikation und Kompetenzraster
Ohne ein gemeinsames Raster bleibt jede Kompetenzdiskussion eine Diskussion über Wörter. Diese vier Quellen liefern das Raster, an dem sich das Datenmodell von QualiShift orientiert.
- ESCO, europäische Klassifikation für Berufe und Kompetenzen
Nützlich als gemeinsame Sprache für Kompetenzen über Sprachgrenzen hinweg, weil dieselbe Kompetenz in 28 Sprachen dieselbe Kennung trägt. QualiShift orientiert sich an ESCO, dem offenen Klassifikationsstandard der Europäischen Kommission.
- O*NET, Berufsdatenbank des US-Arbeitsministeriums
Nützlich, wenn eine Tätigkeit feiner beschrieben werden muss, als es europäische Berufsbilder tun, etwa nach Arbeitsaufgaben, Werkzeugen und Technologien. Steht unter CC BY 4.0 und ist mit Quellenangabe kommerziell nutzbar.
- Deutscher Qualifikationsrahmen
Nützlich, um Kompetenzniveaus vergleichbar zu machen, statt sie mit Adjektiven zu beschreiben. Acht Niveaus, unterteilt in Fachkompetenz und personale Kompetenz.
- Bundesinstitut für Berufsbildung
Nützlich als Prüfstelle dafür, was ein anerkannter Ausbildungsberuf ist und was nicht. Das Verzeichnis umfasst 324 Berufe, und die vier Standardberufsbildpositionen Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Recht und Sicherheit gelten für alle davon.
Recht und Mitbestimmung
Die folgenden Vorschriften und Regelwerke bestimmen, wann und in welcher Form zu beteiligen ist, welche Qualifikation eine Tätigkeit voraussetzt, und woran es hängt, wenn das unterbleibt. Wer eine Qualifizierungswelle plant, berührt mehrere davon gleichzeitig. Die deutschen Volltexte stehen kostenfrei beim Bundesministerium der Justiz, die europäischen bei EUR-Lex.
- § 92 BetrVG, Personalplanung
Nützlich, um zu verstehen, warum die Unterrichtung des Betriebsrats anhand von Unterlagen zu erfolgen hat und warum „rechtzeitig“ vor der Entscheidung bedeutet.
- § 96 BetrVG, Förderung der Berufsbildung
Nützlich für den Fall, dass der Betriebsrat die Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs verlangt. Absatz 1 macht daraus eine Pflicht des Arbeitgebers.
- § 97 BetrVG, Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung
Der zentrale Paragraf für Transformationsvorhaben. Absatz 2 begründet ein echtes Mitbestimmungsrecht, sobald sich Tätigkeiten ändern und vorhandene Kenntnisse nicht mehr ausreichen.
- § 98 BetrVG, Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
Nützlich für die Frage, wie weit die Mitbestimmung inhaltlich reicht, und für das Vorschlagsrecht des Betriebsrats bei der Auswahl der Teilnehmenden.
- § 94 BetrVG, Personalfragebogen und Beurteilungsgrundsätze
Nützlich, um früh zu klären, ob ein Kompetenzprofil je Beschäftigtem der Zustimmung des Betriebsrats bedarf. Nach unserer Lesart ist das sehr wahrscheinlich der Fall.
- § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, technische Einrichtungen
Nützlich, weil nach ständiger Rechtsprechung schon die objektive Eignung zur Verhaltens- oder Leistungsüberwachung genügt. Auf die Absicht kommt es nicht an.
- § 82a SGB III, Qualifizierungsgeld
Nützlich als Beleg dafür, dass der Gesetzgeber strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarfe anerkennt, samt der betrieblichen Schwelle von 20 Prozent der Beschäftigten. QualiShift leistet dazu keine Förderberatung.
- § 80 Abs. 3 BetrVG, Hinzuziehung von Sachverständigen
Nützlich wegen Satz 2: Muss der Betriebsrat die Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz beurteilen, gilt die Hinzuziehung eines Sachverständigen als erforderlich. Über das Ob wird dann nicht mehr verhandelt.
- § 81 Abs. 4 BetrVG, Unterrichtung und Erörterung
Nützlich, weil hier die einzige Pflicht steht, die nicht zum Gremium läuft, sondern zu jedem einzelnen Beschäftigten, und zwar bei demselben Tatbestand wie § 97 Abs. 2.
- § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, Planung von Arbeitsverfahren
Nützlich, weil der Einsatz von Künstlicher Intelligenz dort ausdrücklich genannt ist und die Unterrichtung schon in der Planungsphase geschuldet wird.
- § 95 BetrVG, Auswahlrichtlinien und Begriff der Versetzung
Nützlich zweifach: Absatz 2a stellt klar, dass Auswahlrichtlinien auch dann zustimmungspflichtig bleiben, wenn bei ihrer Aufstellung Künstliche Intelligenz zum Einsatz kommt. Absatz 3 definiert die Versetzung für das ganze Gesetz: ein anderer Arbeitsbereich, voraussichtlich länger als einen Monat.
- § 99 BetrVG, personelle Einzelmaßnahmen
Nützlich für den Tag, an dem jemand nach der Qualifizierung die Zielrolle einnimmt. Vor jeder Versetzung ist die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen; Absatz 3 setzt ihm dafür eine Woche.
- § 106 BetrVG, Wirtschaftsausschuss
Nützlich, weil ab mehr als 100 ständig Beschäftigten im Unternehmen ein zweiter Adressat existiert, der rechtzeitig und mit Unterlagen zu unterrichten ist, einschließlich der Auswirkungen auf die Personalplanung.
- § 111 BetrVG, Betriebsänderungen
Nützlich, weil Satz 3 Nummern 4 und 5 keine Entlassung voraussetzen und Satz 2 dem Betriebsrat ab 300 Arbeitnehmern einen Berater zugesteht.
- § 113 BetrVG, Nachteilsausgleich
Nützlich für die Frage, was daran hängt, wenn eine Betriebsänderung durchgeführt wird, ohne einen Interessenausgleich auch nur versucht zu haben.
- § 10 Kündigungsschutzgesetz, Höhe der Abfindung
Nützlich, weil § 113 Abs. 1 BetrVG auf diese Vorschrift verweist. Sie liefert den Maßstab in Monatsverdiensten, gestaffelt nach Alter und Betriebszugehörigkeit.
- Berufsbildungsgesetz, §§ 1, 50b und 53 bis 59
Nützlich für die Frage, ob ein Lernpfad in einem Abschluss endet oder in einer Teilnahmebescheinigung. § 1 trennt Anpassungsfortbildung, höherqualifizierende Berufsbildung und Umschulung; §§ 53b bis 53d nennen die Mindestumfänge der drei Fortbildungsstufen.
- DGUV Information 209-093, Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen
Nützlich als das Stufenmodell hinter jeder Hochvolt-Zielrolle: vier Stufen, in der Fertigung mit Mindestumfängen je nach Vorbildung. Ausgabe August 2021, keine Rechtsnorm, aber der Maßstab der Unfallversicherungsträger.
- Verordnung (EU) 2024/1689, KI-Verordnung
Nützlich für Anhang III Nummer 4, für die Betreiberpflichten in Artikel 26 und für Artikel 4, der ohne Risikoklasse gilt. Zitieren Sie immer die geltende Fassung, nicht die Urfassung von 2024.
- Verordnung (EU) 2026/1744, Digital-Omnibus zur KI
Nützlich, weil sie Artikel 4 vollständig neu fasst und Artikel 113 Absatz 3 ändert. Ohne sie liest man Geltungsdaten und Wortlaut, die seit dem 27. Juli 2026 überholt sind.
- Artikel 22 DSGVO, automatisierte Entscheidungen im Einzelfall
Nützlich vor allem als Abgrenzung: Das Recht gilt nur bei einer ausschließlich automatisierten Entscheidung. Sobald ein Mensch entscheidet, greift es nicht, und die Frage verlagert sich auf Artikel 86 der KI-Verordnung.
Zahlen und Studien
Diese vier Quellen tragen sämtliche Zahlen dieser Website. Welche Zahl aus welcher Ausgabe stammt, steht mit Zeitraum auf der Belegseite.
- World Economic Forum, Future of Jobs Report
Nützlich für die Frage, welcher Anteil der Kernkompetenzen sich verändert und wie sich der Weiterbildungsbedarf auf 100 Beschäftigte verteilt. Achten Sie auf die Ausgabe: Der Wert sinkt seit 2020.
- Statistisches Bundesamt
Nützlich für die tatsächliche Beschäftigung im Kraftfahrzeugbau und bei den Herstellern von Teilen und Zubehör, also für gemessene statt prognostizierte Entwicklungen.
- Institut der deutschen Wirtschaft
Nützlich für den Aufwand, den Unternehmen für Weiterbildung tatsächlich betreiben, und für die Fachkräftelücke des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung.
- Fraunhofer IAO, Studie ELAB2040
Nützlich für die Beschäftigungswirkung des Antriebswandels in der europäischen Produktion. Beim Zitieren auf drei Dinge achten: Europa, nur Antriebsstrang, gefährdete Arbeitsplätze in einem Szenario.
Hinweise willkommen
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