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Was wir schreiben, und die Quellen, auf denen es aufsetzt.

Wir erfinden keine eigene Kompetenztaxonomie und keine eigene Rechtslage. Beides gibt es bereits, öffentlich und besser gepflegt.

Alle Verweise führen zur Primärquelle. Wir spiegeln keine Inhalte und geben keine fremden Texte als eigene aus.

Inhalt dieser Seite

Dreizehn Beiträge, neunundzwanzig Quellen

Diese Seite sammelt das Material, das wir benutzen.

  • Eigene Beiträge

    13 Beiträge

    Mitbestimmung, Förderung, Berufsbildung, Arbeitsschutz, KI-Verordnung

  • Klassifikation und Kompetenzraster

    4 Quellen

    esco.ec.europa.eu, onetcenter.org, dqr.de, bibb.de

  • Recht und Mitbestimmung

    21 Quellen

    gesetze-im-internet.de, publikationen.dguv.de, eur-lex.europa.eu

  • Zahlen und Studien

    4 Quellen

    weforum.org, destatis.de, iwkoeln.de, iao.fraunhofer.de

Die Beiträge sind aus den Primärquellen gearbeitet, nicht aus Zusammenfassungen.

Eigene Beiträge

Worauf das aufsetzt

Wir spiegeln keine Inhalte und geben keine fremden Texte als eigene aus. Diese neunundzwanzig Quellen tragen die Beiträge oben und das Datenmodell dahinter.

Klassifikation und Kompetenzraster

Ohne ein gemeinsames Raster bleibt jede Kompetenzdiskussion eine Diskussion über Wörter. Diese vier Quellen liefern das Raster, an dem sich das Datenmodell von QualiShift orientiert.

  • ESCO, europäische Klassifikation für Berufe und Kompetenzen

    Nützlich als gemeinsame Sprache für Kompetenzen über Sprachgrenzen hinweg, weil dieselbe Kompetenz in 28 Sprachen dieselbe Kennung trägt. QualiShift orientiert sich an ESCO, dem offenen Klassifikationsstandard der Europäischen Kommission.

    esco.ec.europa.eu

  • O*NET, Berufsdatenbank des US-Arbeitsministeriums

    Nützlich, wenn eine Tätigkeit feiner beschrieben werden muss, als es europäische Berufsbilder tun, etwa nach Arbeitsaufgaben, Werkzeugen und Technologien. Steht unter CC BY 4.0 und ist mit Quellenangabe kommerziell nutzbar.

    onetcenter.org

  • Deutscher Qualifikationsrahmen

    Nützlich, um Kompetenzniveaus vergleichbar zu machen, statt sie mit Adjektiven zu beschreiben. Acht Niveaus, unterteilt in Fachkompetenz und personale Kompetenz.

    dqr.de

  • Bundesinstitut für Berufsbildung

    Nützlich als Prüfstelle dafür, was ein anerkannter Ausbildungsberuf ist und was nicht. Das Verzeichnis umfasst 324 Berufe, und die vier Standardberufsbildpositionen Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Recht und Sicherheit gelten für alle davon.

    bibb.de

Recht und Mitbestimmung

Die folgenden Vorschriften und Regelwerke bestimmen, wann und in welcher Form zu beteiligen ist, welche Qualifikation eine Tätigkeit voraussetzt, und woran es hängt, wenn das unterbleibt. Wer eine Qualifizierungswelle plant, berührt mehrere davon gleichzeitig. Die deutschen Volltexte stehen kostenfrei beim Bundesministerium der Justiz, die europäischen bei EUR-Lex.

  • § 92 BetrVG, Personalplanung

    Nützlich, um zu verstehen, warum die Unterrichtung des Betriebsrats anhand von Unterlagen zu erfolgen hat und warum „rechtzeitig“ vor der Entscheidung bedeutet.

    gesetze-im-internet.de

  • § 96 BetrVG, Förderung der Berufsbildung

    Nützlich für den Fall, dass der Betriebsrat die Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs verlangt. Absatz 1 macht daraus eine Pflicht des Arbeitgebers.

    gesetze-im-internet.de

  • § 97 BetrVG, Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung

    Der zentrale Paragraf für Transformationsvorhaben. Absatz 2 begründet ein echtes Mitbestimmungsrecht, sobald sich Tätigkeiten ändern und vorhandene Kenntnisse nicht mehr ausreichen.

    gesetze-im-internet.de

  • § 98 BetrVG, Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen

    Nützlich für die Frage, wie weit die Mitbestimmung inhaltlich reicht, und für das Vorschlagsrecht des Betriebsrats bei der Auswahl der Teilnehmenden.

    gesetze-im-internet.de

  • § 94 BetrVG, Personalfragebogen und Beurteilungsgrundsätze

    Nützlich, um früh zu klären, ob ein Kompetenzprofil je Beschäftigtem der Zustimmung des Betriebsrats bedarf. Nach unserer Lesart ist das sehr wahrscheinlich der Fall.

    gesetze-im-internet.de

  • § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, technische Einrichtungen

    Nützlich, weil nach ständiger Rechtsprechung schon die objektive Eignung zur Verhaltens- oder Leistungsüberwachung genügt. Auf die Absicht kommt es nicht an.

    gesetze-im-internet.de

  • § 82a SGB III, Qualifizierungsgeld

    Nützlich als Beleg dafür, dass der Gesetzgeber strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarfe anerkennt, samt der betrieblichen Schwelle von 20 Prozent der Beschäftigten. QualiShift leistet dazu keine Förderberatung.

    gesetze-im-internet.de

  • § 80 Abs. 3 BetrVG, Hinzuziehung von Sachverständigen

    Nützlich wegen Satz 2: Muss der Betriebsrat die Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz beurteilen, gilt die Hinzuziehung eines Sachverständigen als erforderlich. Über das Ob wird dann nicht mehr verhandelt.

    gesetze-im-internet.de

  • § 81 Abs. 4 BetrVG, Unterrichtung und Erörterung

    Nützlich, weil hier die einzige Pflicht steht, die nicht zum Gremium läuft, sondern zu jedem einzelnen Beschäftigten, und zwar bei demselben Tatbestand wie § 97 Abs. 2.

    gesetze-im-internet.de

  • § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, Planung von Arbeitsverfahren

    Nützlich, weil der Einsatz von Künstlicher Intelligenz dort ausdrücklich genannt ist und die Unterrichtung schon in der Planungsphase geschuldet wird.

    gesetze-im-internet.de

  • § 95 BetrVG, Auswahlrichtlinien und Begriff der Versetzung

    Nützlich zweifach: Absatz 2a stellt klar, dass Auswahlrichtlinien auch dann zustimmungspflichtig bleiben, wenn bei ihrer Aufstellung Künstliche Intelligenz zum Einsatz kommt. Absatz 3 definiert die Versetzung für das ganze Gesetz: ein anderer Arbeitsbereich, voraussichtlich länger als einen Monat.

    gesetze-im-internet.de

  • § 99 BetrVG, personelle Einzelmaßnahmen

    Nützlich für den Tag, an dem jemand nach der Qualifizierung die Zielrolle einnimmt. Vor jeder Versetzung ist die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen; Absatz 3 setzt ihm dafür eine Woche.

    gesetze-im-internet.de

  • § 106 BetrVG, Wirtschaftsausschuss

    Nützlich, weil ab mehr als 100 ständig Beschäftigten im Unternehmen ein zweiter Adressat existiert, der rechtzeitig und mit Unterlagen zu unterrichten ist, einschließlich der Auswirkungen auf die Personalplanung.

    gesetze-im-internet.de

  • § 111 BetrVG, Betriebsänderungen

    Nützlich, weil Satz 3 Nummern 4 und 5 keine Entlassung voraussetzen und Satz 2 dem Betriebsrat ab 300 Arbeitnehmern einen Berater zugesteht.

    gesetze-im-internet.de

  • § 113 BetrVG, Nachteilsausgleich

    Nützlich für die Frage, was daran hängt, wenn eine Betriebsänderung durchgeführt wird, ohne einen Interessenausgleich auch nur versucht zu haben.

    gesetze-im-internet.de

  • § 10 Kündigungsschutzgesetz, Höhe der Abfindung

    Nützlich, weil § 113 Abs. 1 BetrVG auf diese Vorschrift verweist. Sie liefert den Maßstab in Monatsverdiensten, gestaffelt nach Alter und Betriebszugehörigkeit.

    gesetze-im-internet.de

  • Berufsbildungsgesetz, §§ 1, 50b und 53 bis 59

    Nützlich für die Frage, ob ein Lernpfad in einem Abschluss endet oder in einer Teilnahmebescheinigung. § 1 trennt Anpassungsfortbildung, höherqualifizierende Berufsbildung und Umschulung; §§ 53b bis 53d nennen die Mindestumfänge der drei Fortbildungsstufen.

    gesetze-im-internet.de

  • DGUV Information 209-093, Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen

    Nützlich als das Stufenmodell hinter jeder Hochvolt-Zielrolle: vier Stufen, in der Fertigung mit Mindestumfängen je nach Vorbildung. Ausgabe August 2021, keine Rechtsnorm, aber der Maßstab der Unfallversicherungsträger.

    publikationen.dguv.de

  • Verordnung (EU) 2024/1689, KI-Verordnung

    Nützlich für Anhang III Nummer 4, für die Betreiberpflichten in Artikel 26 und für Artikel 4, der ohne Risikoklasse gilt. Zitieren Sie immer die geltende Fassung, nicht die Urfassung von 2024.

    eur-lex.europa.eu

  • Verordnung (EU) 2026/1744, Digital-Omnibus zur KI

    Nützlich, weil sie Artikel 4 vollständig neu fasst und Artikel 113 Absatz 3 ändert. Ohne sie liest man Geltungsdaten und Wortlaut, die seit dem 27. Juli 2026 überholt sind.

    eur-lex.europa.eu

  • Artikel 22 DSGVO, automatisierte Entscheidungen im Einzelfall

    Nützlich vor allem als Abgrenzung: Das Recht gilt nur bei einer ausschließlich automatisierten Entscheidung. Sobald ein Mensch entscheidet, greift es nicht, und die Frage verlagert sich auf Artikel 86 der KI-Verordnung.

    eur-lex.europa.eu

Zahlen und Studien

Diese vier Quellen tragen sämtliche Zahlen dieser Website. Welche Zahl aus welcher Ausgabe stammt, steht mit Zeitraum auf der Belegseite.

  • World Economic Forum, Future of Jobs Report

    Nützlich für die Frage, welcher Anteil der Kernkompetenzen sich verändert und wie sich der Weiterbildungsbedarf auf 100 Beschäftigte verteilt. Achten Sie auf die Ausgabe: Der Wert sinkt seit 2020.

    weforum.org

  • Statistisches Bundesamt

    Nützlich für die tatsächliche Beschäftigung im Kraftfahrzeugbau und bei den Herstellern von Teilen und Zubehör, also für gemessene statt prognostizierte Entwicklungen.

    destatis.de

  • Institut der deutschen Wirtschaft

    Nützlich für den Aufwand, den Unternehmen für Weiterbildung tatsächlich betreiben, und für die Fachkräftelücke des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung.

    iwkoeln.de

  • Fraunhofer IAO, Studie ELAB2040

    Nützlich für die Beschäftigungswirkung des Antriebswandels in der europäischen Produktion. Beim Zitieren auf drei Dinge achten: Europa, nur Antriebsstrang, gefährdete Arbeitsplätze in einem Szenario.

    iao.fraunhofer.de

Hinweise willkommen

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