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DGUV Information 209-093: die vier Stufen hinter der „Fachkraft für Hochvolttechnik“

Wer in der Fertigung an Hochvoltsystemen arbeitet, braucht eine von vier Qualifikationsstufen. Welche, entscheidet die Tätigkeit. Der Mindestumfang hängt an der Vorbildung: 100, 48 oder 24 Unterrichtseinheiten für dieselbe Stufe 2E.

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Elektrische Antriebseinheit mit orangefarbenen Hochvoltkabeln auf einer stehenden Montagelinie, Halle menschenleer, kaltes Licht

Auf dieser Website heißt eine Zielrolle „Fachkraft für Hochvolttechnik“, und an anderer Stelle steht dazu, dass Zielrollen betriebliche Rollenprofile sind und keine Ausbildungsberufe. Das ist richtig und trotzdem nur die halbe Auskunft. Hinter dem Rollennamen steht ein Stufenmodell, das nicht das Unternehmen geschrieben hat, sondern die gesetzliche Unfallversicherung, und an diesem Modell wird eine Sicherheitsfachkraft, ein Betriebsrat und im Ernstfall eine Aufsichtsperson messen, ob die Qualifizierung gereicht hat.

Woher das Modell kommt

Die DGUV Information 209-093 „Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen“ ist im August 2021 erschienen, herausgegeben von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Kooperation mit dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe und unter Einbeziehung von Herstellern und Zulieferern. Sie ersetzt die Vorgängerschrift 200-005 von 2012. Eine DGUV Information ist keine Rechtsnorm. Sie beschreibt, wie die Unfallversicherungsträger die Qualifizierung für diese Arbeiten verstanden wissen wollen, und sie nennt Mindestumfänge. Wer darunter bleibt, muss erklären, warum.

Hochvolt ist dabei ein definierter Begriff: nach der Begriffsbestimmung Nummer 1 Spannungen über 60 Volt bis 1500 Volt Gleichspannung oder über 30 Volt bis 1000 Volt Wechselspannung, wie sie in batterieelektrischen und Hybridfahrzeugen vorkommen. Ein HV-System besteht aus mindestens zwei HV-Komponenten.

Die Schrift kennt zwei Stufenmodelle mit gleicher Logik und unterschiedlichen Umfängen: eines für Serienfahrzeuge im Service, in Abschnitt 5, mit den Stufen S, 1S, 2S und 3S, und eines für Forschung, Entwicklung und Produktion, in Abschnitt 4, mit den Stufen E, 1E, 2E und 3E. Für ein Werk, das Antriebe fertigt, gilt der zweite Abschnitt. Die Unterscheidung ist nicht kosmetisch, denn die Mindestumfänge unterscheiden sich.

Die vier Stufen in der Fertigung

Stufe E ist die sensibilisierte Person. Sie bedient Fahrzeuge und Einrichtungen, lädt, reinigt und wird auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch hingewiesen. Eine Prüfung gibt es nicht.

Stufe 1E ist die fachkundig unterwiesene Person. Sie darf allgemeine Arbeiten am Fahrzeug ausführen, die das HV-System nicht unmittelbar betreffen, etwa Rädertausch oder Ölwechsel, und muss dafür von einer fachkundigen Person unterwiesen werden. Inhalt der Unterweisung ist ausdrücklich auch, dass Arbeiten an HV-Komponenten unzulässig sind. Der Umfang beträgt je nach Art und Umfang der Arbeiten mindestens 2 Unterrichtseinheiten, und die Unterweisung ist zu dokumentieren.

Stufe 2E ist die fachkundige Person Hochvolt, in der Schrift FHV abgekürzt. Sie darf im spannungsfreien Zustand an HV-Systemen arbeiten und muss diesen Zustand nach Herstellervorgabe oder nach den ersten drei der „Fünf Sicherheitsregeln“ selbst herstellen können. Die Fachkunde ist mit einer Prüfung nachzuweisen und durch regelmäßige Schulungen aktuell zu halten. Der Mindestumfang hängt an der Vorbildung, dazu gleich mehr.

Stufe 3E ist die fachkundige Person für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Komponenten: Fehlersuche unter Spannung, Arbeiten an Energiespeichern, Hochspannungsprüfung nach Arbeitsanweisung. Hier stellt die Schrift persönliche Voraussetzungen auf, die vor Beginn der Maßnahme nachzuweisen sind: eine Qualifikation nach Stufe 2E, ein Mindestalter von 18 Jahren, eine abgeschlossene Erste-Hilfe-Ausbildung mit Herz-Lungen-Wiederbelebung im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten nach DGUV Information 204-022, keine gesundheitlichen Einschränkungen, die bei diesen Arbeiten zu Gefährdungen führen, und zeitnah vor der Ausbildung mindestens ein Jahr praktische berufliche Erfahrung im Kfz- oder Elektrobereich. Der Umfang beträgt mindestens 24 Unterrichtseinheiten Präsenzschulung, davon mindestens 16 Praxis. Und weil Arbeiten unter Spannung als gefährliche Arbeiten im Sinne des § 8 der DGUV Vorschrift 1 gelten, ist in der Regel eine zweite Person erforderlich, mindestens fachkundig unterwiesen und in Erster Hilfe ausgebildet.

Dieselbe Stufe, drei verschiedene Umfänge

Der Teil der Schrift, der in die Planung einer Qualifizierungswelle am tiefsten hineinreicht, ist die Staffelung des Mindestumfangs für Stufe 2E nach der Vorbildung der Beschäftigten. Eine Unterrichtseinheit entspricht nach Begriffsbestimmung Nummer 15 einer Zeitdauer von 45 Minuten.

Einstieg nach Abschnitt 4.1.4Mindestumfangdavon Praxis
A: ohne elektrotechnische Vorkenntnisse, mit technischer Ausbildung100 UE16 UE
B: mit elektrotechnischen Vorkenntnissen im Fahrzeugbereich, etwa Kfz-Mechatronik oder Kfz-Elektrik48 UE16 UE
C: mit elektrotechnischer Ausbildung, etwa Industrieelektronik oder Elektroingenieurwesen24 UE16 UE
D: mit theoretischen elektrotechnischen Grundkenntnissen, etwa aus einem Studiumindividuell zu ermitteln16 UE

Alle vier Einstiege enden mit einer Prüfung, und bei allen vieren müssen alle Teilnehmenden praktische Übungen durchführen. Die Zahlen sind Mindestwerte „je nach Art und Umfang der Arbeiten“; die Schrift verlangt ausdrücklich, dass die Inhalte an die konkreten Tätigkeiten angepasst werden.

Für ein Rollencluster heißt das: Die Zielstufe ist für alle dieselbe, der Weg dorthin ist es nicht. Ein Cluster „Montage Antriebsstrang“, in dem Fertigungsmechaniker neben Kfz-Mechatronikern und Elektronikern stehen, läuft auf dieselbe Stufe 2E zu und braucht dafür drei verschiedene Maßnahmen mit 100, 48 und 24 Unterrichtseinheiten. Das ist genau das Kriterium „gleiche fachliche Grundlage“, nach dem ein Cluster überhaupt geschnitten werden sollte, hier einmal aus einer fremden Schrift heraus bestätigt. Wer die drei Gruppen in eine Kohorte setzt, plant entweder für die Elektroniker 76 Einheiten zu viel oder für die Mechaniker 76 zu wenig.

Welche Tätigkeit welche Stufe braucht

Der zweite planungsrelevante Teil steht in Abschnitt 4.2, der die Fertigung selbst durchgeht. Er ist der Grund, warum nicht jeder Beschäftigte an einer Linie mit HV-Komponenten eine fachkundige Person werden muss.

Bei der Montage werden oft wiederkehrende Arbeiten ausgeführt, die nach Abschnitt 4.2.1 auch fachkundig unterwiesene Personen erledigen können, sofern verbindliche, standardisierte Arbeitsanweisungen vorliegen, deren fachliche Richtigkeit eine fachkundige Person geprüft hat. Die Führungskräfte können auf dieser Grundlage Leitung und Aufsicht übernehmen. Für wiederkehrende Montagearbeiten ist die Zielstufe damit 1E, nicht 2E, sofern die Arbeitsanweisungen stehen und geprüft sind.

Bei der Inbetriebnahme unterscheidet die Schrift danach, ob vollständiger Berührungs- und Lichtbogenschutz besteht. Mit vollständigem Schutz genügt die fachkundig unterwiesene Person nach standardisiertem Verfahren. Ohne vollständigen Schutz dürfen nur Beschäftigte mit Stufe 3E arbeiten. Nacharbeit ohne Eingriff in das HV-System bleibt Stufe 1E; Nacharbeit mit Fehler im HV-System verlangt Stufe 2E, und wo die Fehlersuche unter Spannung nötig wird, Stufe 3E.

Bei elektrischen Prüfungen im Fertigungsprozess, etwa Isolations- und Spannungsmessungen, gilt nach Abschnitt 4.2.3: Kann der spannungsfreie Zustand nicht sichergestellt werden, Stufe 3E. Bei Prüfungen mit vollständigem Berührungs- und Lichtbogenschutz ist Stufe 2E notwendig, wenn das Messergebnis bewertet werden muss, und Stufe 1E, wenn es nicht bewertet werden muss. Das ist die Zeile, die eine automatisierte Endprüfung betrifft: Wer die Station bedient und das Ergebnis nur weiterreicht, steht auf einer anderen Stufe als wer es beurteilt.

Was die Ausbildungsordnung schon mitbringt

Für den Servicebereich, also für das Stufenmodell in Abschnitt 5, sagt die Schrift ausdrücklich, welche Ausbildung welche Stufe bereits enthält. Wer die Ausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker nach der Verordnung vom 14. Juni 2013 in den Schwerpunkten Personenkraftwagentechnik, Nutzfahrzeugtechnik, Motorradtechnik oder Karosserietechnik abgeschlossen hat, besitzt die Fachkunde nach Stufe 2S. Wer sie im Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik abgeschlossen hat, besitzt bereits Stufe 3S. Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker nach der Verordnung vom 10. Juni 2014 sind nach Stufe 2S qualifiziert, wenn eine einwöchige überbetriebliche Ausbildung mit bestandener Sachkundeprüfung Hochvolttechnik hinzukommt.

Für die Fertigung formuliert Abschnitt 4.1.4 vorsichtiger: Die Qualifizierung zur Stufe 2E erfolgt „unter Berücksichtigung der bereits erworbenen individuellen elektrotechnischen Kenntnisse“. Die Zuordnung zu einem Einstieg ist also eine Feststellung, die im Werk getroffen wird, und sie gehört in das Rollenprofil, nicht in die Erinnerung der Führungskraft.

Was daraus für ein Rollenprofil folgt

Drei Dinge, und alle drei stehen vor der Auswahl eines Anbieters.

Erstens ist die Stufe eine Eigenschaft der Tätigkeit, nicht der Person. Die Schrift fragt an jeder Stelle, welche Arbeit ausgeführt werden soll, und leitet daraus die Stufe ab. Ein Rollenprofil, das die Zielrolle beschreibt, muss deshalb sagen, ob die Rolle in das HV-System eingreift oder daneben arbeitet, und ob sie Messergebnisse bewertet oder nur erzeugt. Ohne diese Angabe ist „Fachkraft für Hochvolttechnik“ ein Name ohne Stufe.

Zweitens entscheidet die Vorbildung über die Maßnahme. Ein Cluster mit gemischter Ausgangsqualifikation ist für diese Zielrolle nicht eine Kohorte, sondern zwei oder drei, und die Kohortengröße entscheidet darüber, ob ein Anbieter ins Werk kommt oder Beschäftigte anreisen.

Drittens haben Stufe 3E und die Arbeiten unter Spannung Voraussetzungen, die nichts mit Weiterbildung zu tun haben: Alter, Erste Hilfe, gesundheitliche Eignung, ein Jahr Erfahrung, eine zweite Person am Arbeitsplatz. Eine Zielrolle, die 3E verlangt, ist deshalb auch eine Frage der Arbeitsorganisation, und die Schrift verweist für die Eignungsbeurteilung selbst auf individual- oder kollektivrechtliche Vereinbarungen als Rechtsgrundlage.

Was hier nicht steht

Dieser Beitrag gibt das Stufenmodell und die Mindestumfänge der DGUV Information 209-093 wieder. Er ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung, die die Schrift für jede Tätigkeit voraussetzt, noch die Entscheidung der fachkundigen Leitung, welchen Umfang eine konkrete Maßnahme haben muss. Die genannten Werte sind Mindestwerte in Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten, keine Zeitstunden und keine Aussage über irgendeine Förderung. Ob eine bestimmte Arbeit an einer bestimmten Anlage unter diese Schrift fällt, klärt ihr Anwendungsbereich in Abschnitt 1, der unter anderem spurgeführte Fahrzeuge und Anlagen unter der Maschinenrichtlinie ausnimmt.

Quellen

  • DGUV Information 209-093, Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen, Ausgabe August 2021, Abschnitte 1, 2, 4.1, 4.2 und 5.1.4. Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.
  • DGUV Vorschrift 1, Grundsätze der Prävention, § 8, und DGUV Information 204-022, Erste Hilfe im Betrieb, jeweils wie in der DGUV Information 209-093 in Bezug genommen.
  • Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker und zur Kraftfahrzeugmechatronikerin vom 14. Juni 2013, wie in der DGUV Information 209-093 in Bezug genommen.

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Die Quellen hinter diesem Text

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